Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


Die Hundepension „Rekumer Häuschen“ verpflichtet sich, den Hund artgerecht im Haus und auf eingerichteten und eingezäunten Freilaufflächen unterzubringen.

Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass er und/oder ein Ansprechpartner für den Notfall erreichbar sind und die Hundepension den Halter bzw. den Ansprechpartner jeder Zeit erreichen kann. Der Halter wird durch die Hundepension benachrichtig, wenn bei seinen Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Ist der Hundehalter oder Ansprechpartner nicht zu erreichen, steht es der Hundepension frei, den Hund gegebenenfalls für den Rest der Zeit in Obhut eines Tierheimes zu geben.

Sollte sich der Hund während des Aufenthalts verletzen oder sollte er erkranken, ist es der Hundepension vorbehalten einen Tierarzt zu konsultieren und mit diesem auf Kosten des Tierhalters einen Tierarztvertrag abzuschließen. Wenn der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung des Tieres rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidung bzgl. einer Einschläferung bei der Hundepension und auf Anraten des Tierarztes. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund aus anderen und unbestimmten Gründen ableben, werden ebenfalls anfallende Kosten vom Hundehalter getragen.

Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht (Kopie in Anlage) und der Versicherungsbeitrag bezahlt ist. Somit ist ein gültiger Versicherungsschutz gewährleistet.

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Hund an Dritten verursacht. Soweit Dritte die Hundepension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellen der Tierhalter im Innenverhältnis die Hundepension „Rekumer Häuschen“ von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei den, dass der Hundepension der nachgewiesene Vorwurf einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Der Tierhalter ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Hundepension, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollte.

Ebenso haftet der Tierhalter uneingeschränkt für Schäden an oder in der Hundepension, es sei denn ein erwiesenes Eigenverschulden der Hundepension oder eines Erfüllungsgehilfe sei ursächlich für den eingetretenen Schaden (§833 und§834 BGB). Die Hundepension ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Tierhalters verweisen zu lassen.

Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes. Die Hundepension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der Hundepension unterbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Hundepension oder der Erfüllungsgehilfen, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener groben Fahrlässigkeit der Hundepension oder der Erfüllungsgehilfen haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Hundepension haftet für den Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht unmittelbare Schäden und Kosten.

Der Tierhalter erklärt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckende Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Hundepension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pension- und Besucherhunde.

Der Tierhalter erklärt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt. Die Hundepension betreut die Tiere nicht im Zwinger, sondern im Haus und Freilauffläche - insofern handelt es sich um eine Rudelhaltung.

Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauft nimmt und evtl. Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selber trägt.

Bei Tages- bzw. Halbtagsbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte bis auf Widerruf durch die Hundepension bzw. Modifikation eines neuen Vertrages.

Die Vertragsparteien vereinbaren eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei Kündigung durch den Tierhalter ist eine vorzeitige Herausnahme des Hundes jederzeit möglich, jedoch gegen Zahlung der bis zum Beendigungszeitpunkt aufgelaufenen Tage.

Der Pensionsplatz gilt nur als Reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in der Höhe von 20% zu errichten. Für den Zeitraum von weniger als 14 Tagen betragen die Stornokosten 50% des vereinbarten Gesamtpreises.

Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes ist es der Hundepension nach spätestens acht Tagen seit Verstreichen des Abholungstermins vorbehalten, den Hund zu vermitteln. Evtl. Kosten übernimmt der Tierhalter.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die Persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigener Gefahr in die Pension gegeben wird.

Der Tierhalter erlaubt der Hundepension, dass sein Hund auf der eingezäumten Freilauffläche (Garten der Hundepension) frei laufen darf. Der Halter wurde über die Risiken aufgeklärt und übernimmt die verbundenen Haftrisiken.

Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche für Ihre Tierfreunde da. Dennoch ist es erforderlich, Kernzeiten für die Abgabe und die Abholung der Hunde festzulegen und einzuhalten, damit unsere Gäste zur Ruhe kommen und der organisatorische Ablauf gewährleistet bleibt. Zudem gehen wir mit den Hunden spazieren, sodass Sie uns vorübergehend nicht antreffen werden. Entsprechende Termine für die Abgabe bzw. Abholung des Hundes sind gemeinsam abzusprechen und einzuhalten.

Das Gelände der Hundepension ist mit einem Zaun gesichert. Es kann trotzdem nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund die Barriere überwindet und außerhalb des Pensionsgeländes Schaden nimmt oder verursacht. Für den Schaden kommt der Tierhalter auf. Mit der Unterschrift des Vertrags bestätigt der Tierhalter, den vorgenannten Vertragsinhalt erhalten, zur Kenntnis genommen und uneingeschränkt akzeptiert zu haben.

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HuTa Hundepension Rekumer Häuschen

Kirstin Goetz
Rekumer Wurt 12
D - 28777 Bremen

HuTa/ Hundepension &
Hundetraining in Bremen.